Heiraten in Aschau
Liebes Brautpaar,
herzlich Willkommen im Aschauer Standesamt. Uns freut es sehr, dass Sie für Ihren besonderen Tag unser Standesamt auserwählt haben.

Unser Trauzimmer im Rathaus verfügt über ca. 15 Sitzplätze. Neben unserem Trauzimmer im Rathaus, stehen Ihnen noch zwei weitere Räumlichkeiten für Ihre Trauung zur Verfügung.
In Aschau i.Chiemgau können Sie sich das JA-Wort in der Alten Schule in Sachrang geben oder in besonderem Ambiente auf dem Schloss Hohenaschau.
Trauungen finden von Montag bis Freitag während der normalen Öffnungszeiten des Rathauses statt.
folgende Zusatztermine werden angeboten:
Samstag, 13.05.2023
Samstag, 03.06.2023
Samstag, 12.08.2023
Samstag, 23.09.2023
Weitere Räumlichkeiten für Ihre Trauung

Trauzimmer im Rathaus
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Alte Schule in Sachrang
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Schloss Hohenaschau
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Eine beabsichtigte Eheschließung ist im Standesamt anzumelden. Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Die Eheschließung selbst kann auch bei einem anderen beliebigen deutschen Standesamt erfolgen. Die Verlobten sollten die beabsichtigte Eheschließung persönlich frühestens 6 Monate und spätestens 3 Wochen vor dem gewünschten Termin anmelden. Bei der Anmeldung zur Eheschließung, früher auch bekannt als "Aufgebot", wird die Ehefähigkeit anhand der vorgelegten Unterlagen und Dokumente geprüft.
Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen müssen, erfragen Sie bei unseren Standesbeamten (Falls Sie nicht in Aschau i.Chiemgau wohnen, und die Anmeldung bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt durchführen, setzen Sie sich bitte, bezüglich der vorzulegenden Unterlagen, mit Ihrem Standesamt vor Ort in Verbindung.)
Namensführung in der Ehe:
Vor der Anmeldung zur Eheschließung sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welchen Namen Sie in der Ehe führen möchten.
Nach deutschem Recht gibt es folgende Möglichkeiten:
- gleicher Nachname: zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zurzeit geführte Name eines Eheschließenden bestimmt werden.
- verschiedene Nachnamen: wenn kein Ehename bestimmt wird, so führt jeder seinen Familiennamen, wie vor der Ehe, weiter.
- Doppelname: der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zurzeit geführten Namen voranstellen oder anfügen.
Hier finden Sie die Gebühren, die bei einer standesamtlichen Trauung anfallen.
Seit dem 01.10.2017 besteht die Möglichkeit eine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu lassen. Für die Umwandlung sind folgende Unterlagen vorzulegen wenn die Begründung bei einem Standesamt erfolgt ist:
- neu ausgestellter beglaubigter Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister
oder erfolgte die Begründung bei einem Notar:
- aktueller Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister der jeweiligen Landesnotarkammer (erhältlich beim Standesamt des damaligen Amtssitzes des Notars)