Elektro-Ladestation fast geschenkt!

    Elektro-Ladestation fast geschenkt!

    Rekordzuschuss für Elektro-Ladestationen.

    Ab dem 24. November 2020 fördert das BMVI-Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Errichtung von Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden.

    Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.

    FÖRDERHÖHE?
    Der Investitionskostenzuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt.

    WAS WIRD GEFÖRDERT?
    Erwerb und Errichtung fabrikneuer, nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen, inklusive notwendiger, damit verbundener Nebenarbeiten.

    WER KANN ANTRÄGE STELLEN?
    Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, -eigentümergemeinschaften, -eigentümergenossenschaften und Bauträger. Keine Förderung erhalten öffentliche Einrichtungen wie Kommunen und Kirchen.

    BEACHTEN! Der Zuschuss muss VOR Beginn des Vorhabens bei der KfW beantragt werden. Sobald eine Antragsbestätigung vorliegt, kann die Maßnahme umgesetzt werden. Der Zuschuss wird nach ordnungsgemäßer Durchführung ausgezahlt. Hierfür müssen alle Rechnungen über die förderfähigen Leistungen vorliegen.

    Die Förderung „Ladestationen für Elektroautos-Wohngebäude“ (440) kann unter www.kfw.de/440-zuschussportal beantragt werden. Das Merkblatt zur Förderung finden Sie auch in der hier beigefügten Anlage. Für Rückfragen steht Klimaschutzmanager David Schmidtner zur Verfügung: 0151/25334521 oder david.schmidtner@aschau.de

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