Veröffentlichung von Sitzungsinformationen

Genehmigte öffentliche Niederschriften des Gemeinderats oder der Ausschüsse können während der Geschäftszeiten (oder nach Terminvereinbarung) im Rathaus, Zimmer 14, eingesehen werden.

Die Einsicht in die genehmigten Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet (Art. 54 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern).

Gemeindebürger sind Gemeindeangehörige, die in ihrer Gemeinde das Recht haben, an den Gemeindewahlen teilzunehmen (Art. 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern).

Die hier veröffentlichten Informationen beinhalten keine Anlagen. Diese sind den Niederschriften beigefügt. Die Niederschriften liegen dem Gemeinderat oder jeweiligen Ausschuss in seiner darauf folgenden Sitzung zur Genehmigung vor.