Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Tiefbauamt - Bauhof - Landwirtschaft - Öffentl. Sicherheit u. Ordnung
Gemeinde Aschau i.Chiemgau
Kampenwandstraße 36
83229 Aschau i.Chiemgau
- +49 8052 95109-0
- +49 8052 95109-71
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
FB III - Tourist Information Aschau
Tourist Information
Kampenwandstr. 38
83229 Aschau i.Chiemgau
- +49 8052 9049-0
- +49 8052 9049-45
Montag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00