Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Hochbauverwaltung

Gemeinde Aschau i.Chiemgau

Kampenwandstraße 36
83229 Aschau i.Chiemgau

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