Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
FB II - Finanzverwaltung - Kämmerei
Gemeinde Aschau i.Chiemgau
Kampenwandstraße 36
83229 Aschau i.Chiemgau
- +49 8052 95109-0
- +49 8052 95109-71
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
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