Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Steueramt

Gemeinde Aschau i.Chiemgau

Kampenwandstraße 36
83229 Aschau i.Chiemgau

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