Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Standesamt

Gemeinde Aschau i.Chiemgau

Kampenwandstraße 36
83229 Aschau i.Chiemgau

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