Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Standesamt

Gemeinde Aschau i.Chiemgau

Kampenwandstraße 36
83229 Aschau i.Chiemgau

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    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
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