Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Energie- und Liegenschaftsbetreuung

Gemeinde Aschau i.Chiemgau

Kampenwandstraße 36
83229 Aschau i.Chiemgau

  • +49 8052 95109-0
  • +49 8052 95109-71
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Alle Leistungen