Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Kämmerei - Finanzwesen

Gemeinde Aschau i.Chiemgau

Kampenwandstraße 36
83229 Aschau i.Chiemgau

  • +49 8052 95109-0
  • +49 8052 95109-71
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Alle Leistungen